Unsere Leistungen im Verkauf im Detail
Lehnen Sie sich zurück: Wir übernehmen die komplette Verkaufsabwicklung für Sie.
Unsere Leistungen beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung umfassen die gesamte Abwicklung: vom ersten Kennenlerngespräch bis zur Abrechnung der Grundstückgewinnsteuern ist alles im Servicepaket dabei.
Und das Beste für Sie: Bezahlt werden wir nur bei Erfolg.
Ihr Ansprechpartner ist über den ganzen Verkaufsprozess hinweg immer einer unserer Firmeninhaber. Denn als Familienbetrieb stehen wir jeden Tag mit unserem Namen dafür ein, dass Sie zufrieden mit uns sind.
Häufige Fragen zum Verkaufsmandat
Bevor Sie sich für einen Makler entscheiden, wollen Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Hier finden Sie offene Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümerinnen und Eigentümer am häufigsten stellen – auch auf die unbequemen.
Kosten und Honorar
Was kostet uns ein Verkaufsmandat?
Unser Honorar bewegt sich in der Regel zwischen 2.0 % und 3.0 % des erzielten Verkaufspreises, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der genaue Satz hängt von Objektart und Preissegment ab – bei höheren Verkaufspreisen liegt er entsprechend tiefer. Bei Mehrfamilienhäusern und Bauland gelten eigene Ansätze.
Sie erhalten den Satz für Ihre Liegenschaft im Erstgespräch – vor jeder Verpflichtung.
Was ist im Honorar enthalten?
Alles. Wir arbeiten mit einem pauschalen Erfolgshonorar ohne Nebenkosten. Darin enthalten sind:
– die vollständige Verkehrswertschätzung
– professionelle Fotografie inklusive Luftbilder unserer eigenen Drohne
– Grundrisspläne und die von Fachleuten verfasste Verkaufsdokumentation
– sämtliche Inserate und die Vermarktung über unsere Kundenkartei
– alle Besichtigungen, persönlich durch einen der Firmeninhaber
– die Verhandlungsführung
– Erstellung des Kaufvertrags und Begleitung auf das Notariat
– die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
Es gibt bei uns keine separat verrechneten Vermarktungspauschalen, Foto- oder Inseratekosten. Achten Sie beim Vergleich darauf: Ein scheinbar tieferer Prozentsatz mit Zusatzpositionen kann am Ende teurer sein.
Wann wird das Honorar fällig?
Erst mit dem Verkaufserfolg. Das Honorar wird nach der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags fällig und in der Regel direkt aus dem Verkaufserlös beglichen. Sie müssen also nichts vorfinanzieren.
Was passiert, wenn die Liegenschaft nicht verkauft wird?
Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Wir tragen den gesamten Aufwand für Bewertung, Dokumentation und Vermarktung selbst. Weil zu einer echten Partnerschaft das geteilte Risiko gehört – und weil dieses Modell uns dazu verpflichtet, nur Mandate anzunehmen, bei denen wir an einen Verkauf glauben.
In den letzten 20 Jahren haben wir 96 % aller übernommenen Liegenschaften erfolgreich verkauft.
Auftrag, Laufzeit und Risiko
Wie lange läuft der Maklerauftrag – und kann ich ihn kündigen?
Der Auftrag läuft üblicherweise 9 Monate und endet danach automatisch.
Verlangen Sie einen Alleinauftrag?
Ja – und wir erklären Ihnen offen, warum. Wird dieselbe Liegenschaft von mehreren Maklern gleichzeitig angeboten, erscheint sie mit unterschiedlichen Beschreibungen und teils abweichenden Preisen auf den Portalen. Kaufinteressenten lesen daraus, dass Druck besteht, und verhandeln entsprechend. Der Effekt ist regelmässig ein tieferer Verkaufspreis.
Ein Alleinauftrag erlaubt uns zudem, für Sie in Vorleistung zu gehen – Drohnenaufnahmen, Dokumentation und Vermarktung finanzieren wir vor, ohne zu wissen, ob wir je bezahlt werden.
Muss ich mich beim Erstgespräch entscheiden?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich. Wir schauen uns Ihre Liegenschaft an und zeigen unser Vorgehen auf. Sagt Ihnen dieses zu, bewerten wir Ihre Liegenschaft. Nicht durch unpräzise Online-Schätzungen, simple Kalkulationen über die Fläche oder unser Bauchgefühl, wie dies leider immer noch viele Makler tun. Sondern durch eine umfassende Verkehrswertschätzung, dem Gold-Standard in der Immobilienbewertung. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe – auch Wochen oder Monate später.
Viele Eigentümer sprechen mit uns, lange bevor ein Verkauf konkret wird.
Ablauf und Aufwand
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Rechnen Sie mit 2 Wochen für Bewertung, Unterlagenbeschaffung und Dokumentation. Die Vermarktung selbst dauert bei uns im Durchschnitt 3-6 Monate bis zur Reservation. Zwischen Kaufzusage und Beurkundung liegen üblicherweise weitere vier Wochen, weil der Käufer seine Finanzierung finalisieren muss.
Wie ermitteln Sie den Angebotspreis?
Über eine vollständige Verkehrswertschätzung, die in jedem Mandat enthalten ist. In diese fliessen unter anderem die Attraktivität Ihrer Gemeinde, die Lage der Liegenschaft, der Zustand und die Ausstattung Ihrer Liegenschaft sowie die aktuelle Nachfragesituation im betreffenden Segment ein.
Ein Punkt, bei dem wir bewusst anders vorgehen als andere: Wir nennen Ihnen keinen überhöhten Preis, um das Mandat zu gewinnen. Ein zu hoch angesetztes Objekt bleibt auf den Portalen liegen, verliert mit jeder Woche an Attraktivität und wird am Ende häufig unter seinem tatsächlichen Wert verkauft. Wenn unsere Einschätzung tiefer liegt als Ihre Erwartung, sagen wir es Ihnen – mit Begründung.
Was muss ich als Eigentümer selbst tun?
Erstaunlich wenig. Sie stellen uns die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung – fehlende beschaffen wir bei Gemeinde, Grundbuchamt und Verwaltung. Sie ermöglichen den Zugang für Fotografie und Besichtigungen, und Sie unterschreiben den Kaufvertrag. Alles andere übernehmen wir.
Welche Dokumente überhaupt gebraucht werden, zeigt unsere Checkliste für die Verkaufsunterlagen.
Verkaufen Sie auch Mehrfamilienhäuser, Bauland oder Gewerbeliegenschaften?
Ja, natürlich. Neben Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vermarkten wir regelmässig Renditeliegenschaften, Bauland sowie Wohn- und Gewerbehäuser. Diese Objekte verlangen eine andere Bewertungsmethodik – Ertragswert statt Vergleichswert – und einen anderen Käuferkreis. Da die Käufer in diesen Segmenten oft selber Profis sind, erlaubt uns unser fachlicher Background als Architekten und Ökonom die Verhandlung auf Augenhöhe.
Einen Überblick über realisierte Verkäufe in allen Segmenten finden Sie in unseren Referenzen.
Wir sind eine Erbengemeinschaft oder trennen uns. Können Sie das begleiten?
Ja, und wir tun es regelmässig. In diesen Situationen arbeiten wir bewusst als neutrale Instanz für alle Beteiligten – nicht für eine Partei gegen die andere. Was Sie von uns erhalten, ist eine Bewertung, die alle nachvollziehen können, und eine transparente Darstellung von Erlös, Kosten und Steuerfolgen für jede Handlungsoption.
Wir empfehlen in diesen Fällen nicht automatisch den Verkauf. Zu den Einzelheiten: Immobilie verkaufen bei Scheidung und Haus aus dem Erbe verkaufen.
Wer kümmert sich um die Grundstückgewinnsteuer?
Wir. Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer füllen wir für Sie aus und verhandeln, wo nötig, mit dem Gemeindesteueramt. Ziel ist dabei immer, die Steuer so gering wie möglich zu halten. Schliesslich sind wir auf Ihrer Seite.
Wie die Steuer im Kanton Zürich berechnet wird, erklären wir im Detail in unserem Beitrag zur Grundstückgewinnsteuer.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.