Liegenschaftenverwaltung:
Wir verwalten Ihre Immobilie, wie wenn es unsere eigene wäre
Verwaltung mit
echtem Mehrwert
Als Eigentümer einer Renditeliegenschaft möchten Sie eine attraktive Rendite erzielen, den Wert der Liegenschaft erhalten und ein Minimum Ihrer persönlichen Zeit und Nerven dafür investieren.
Unsere Firma setzt genau hier an: Wir wollen Ihre Liegenschaft nicht einfach verwalten, wir wollen sie betreuen.
Aus diesem Grund betrachten wir eine Liegenschaft bei der Verwaltung immer aus der Optik eines Eigentümers.
Die Folge: Keiner unserer Kunden hat uns je ein Verwaltungsmandat gekündigt.
Warum wir?
Was im Mandat enthalten ist
Mieterschaft und Verträge
Wiedervermietung inkl. Besichtigungen, Bonitäts- und Referenzprüfung
Mietvertragsabschluss, Anpassungen und Kündigungen
Wohnungsabnahmen und -übergaben mit Protokoll
Ansprechstelle für sämtliche Mieteranliegen
Finanzen
Mietzinsinkasso und ordentliches Mahnwesen
Liegenschaftsbuchhaltung
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Jahresabrechnung und Budget
Prüfung und Zahlung sämtlicher Kreditorenrechnungen
Überwachung des Referenzzinssatzes und der Mietzinsanpassungen
Technik und Unterhalt
Periodische Zustandskontrolle durch unseren Architekten
Auftragsvergabe und Koordination von Reparaturen und Unterhaltsarbeiten
Führung und Kontrolle der Hauswartung
Abwicklung von Versicherungsfällen
Mehrjährige Unterhalts- und Erneuerungsplanung
Recht
Mietrechtliche Beurteilung durch unsere Juristin
Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Mietern, Behörden und Amtsstellen
Unser Honorar
Wir rechnen in Prozent der Soll-Nettomietzinseinnahmen ab.
Das Wort «netto» ist dabei entscheidend und wird von vielen Eigentümern übersehen: Rechnet eine Verwaltung auf dem Bruttomietzins ab, kassiert sie ihr Honorar auch auf Ihren Nebenkosten – also auf Heizung, Wasser und Hauswartung, mit denen ihre eigene Leistung nichts zu tun hat. Bei uns zahlen Sie ausschliesslich auf den Nettomietzins.
Der Prozentsatz richtet sich nach Grösse und Struktur Ihrer Liegenschaft. Sie erhalten von uns vor Vertragsabschluss eine schriftliche Offerte mit einem konkreten Betrag – keine Bandbreite, keine Überraschung.
Was separat verrechnet wird
Wir halten es für fairer, das offen hinzuschreiben, als es im Kleingedruckten zu verstecken. Diese Positionen sind nicht im Honorar enthalten:
Fremdkosten, die wir eins zu eins weiterleiten – ohne Zuschlag:
Insertionskosten
Vermietungstafeln
Betreibungskosten
Gerichtskosten
Anwaltshonorare
Zusatzleistungen, die über die laufende Verwaltung hinausgehen:
Erstvermietungen
Ausserordentliche Inkassi und Ausweisungen
Bau- und Garantieabnahmen
Behebung von Bau- und Garantiemängeln
Planung und Durchführung von Umbauten und Renovationen
Alles Übrige – der gesamte laufende Betrieb Ihrer Liegenschaft – ist im Honorar inbegriffen. Bei den Zusatzleistungen erhalten Sie vorgängig eine Offerte; ohne Ihre Zustimmung entsteht kein Aufwand.
Der Verwaltungswechsel: einfacher, als Sie denken
Die meisten Eigentümer bleiben nicht bei ihrer Verwaltung, weil sie zufrieden sind, sondern weil ein Wechsel kompliziert wirkt. Das ist er nicht – jedenfalls nicht für Sie.
1. Unverbindliches Gespräch
Sie schildern uns die Situation. Wir schauen uns Ihre Liegenschaft an und sagen Ihnen ehrlich, ob wir der richtige Partner sind.
2. Wir prüfen Ihre Kündigungsfristen – kostenlos
Senden Sie uns Ihren bestehenden Verwaltungsvertrag. Wir sagen Ihnen, auf welchen Termin ein Wechsel möglich ist.
3. Offerte
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit konkretem Honorar und vollständiger Leistungsübersicht.
4. Übergabe – das übernehmen wir
Sie kündigen; alles Weitere organisieren wir direkt mit Ihrer bisherigen Verwaltung: Mietverträge, Mieterdossiers, Buchhaltungsdaten, Schlüssel, Versicherungspolicen, Hauswartungs- und Serviceverträge. Wir klären mit ihr auch, wer welchen Zeitraum der Heiz- und Nebenkostenabrechnung erledigt, damit weder eine Lücke noch eine Doppelspurigkeit entsteht.
5. Mieterinformation
Ihre Mieter erhalten von uns ein Schreiben mit den neuen Kontaktangaben. Für sie ändert sich sonst nichts.
Ein Wechsel ist auch während des Jahres möglich. Für Sie fallen dabei zwei Unterschriften an – den Rest erledigen wir.
Häufige Fragen
Verwalten Sie auch Stockwerkeigentum?
Nein. Wir konzentrieren uns auf Renditeliegenschaften.
Ab welcher Grösse übernehmen Sie ein Mandat?
Ab 4 Wohneinheiten. Bei kleineren Objekten melden Sie sich trotzdem – wir schauen es uns an.
Wie hoch ist Ihr Honorar?
Ein Prozentsatz der Soll-Nettomietzinseinnahmen, abhängig von Grösse und Struktur der Liegenschaft. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte mit konkretem Betrag.
Wie lange dauert die Übernahme?
Ab Unterzeichnung sind wir sofort Ihre Ansprechstelle. Die vollständige Aktenübergabe durch die bisherige Verwaltung dauert erfahrungsgemäss einige Wochen – das läuft im Hintergrund und ohne Ihr Zutun.
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Ja. Massgebend sind die Fristen Ihres bestehenden Vertrags, die wir für Sie kostenlos prüfen. Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist bei Missständen natürlich auch möglich. Oder wenn Sie bereit sind, der alten Verwaltung das Honorar noch bis Ablauf der Kündigungsfrist zusätzlich zu vergüten. Meist findet sich eine gütliche Lösung.
Was passiert mit der laufenden Nebenkostenabrechnung?
Wir vereinbaren mit Ihrer bisherigen Verwaltung eine saubere Abgrenzung. Sie erhalten eine lückenlose Abrechnung.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Einer der beiden Firmeninhaber – dieselbe Person, über die gesamte Mandatsdauer.
Verkaufen und bewerten Sie auch?
Ja. Wir erstellen Verkehrswertschätzungen, auf die Banken und die Zürcher Gerichte abstellen, und vermitteln Liegenschaften. Wenn Sie Ihre Liegenschaft eines Tages verkaufen möchten, kennen wir sie bereits.
Sind Sie der Günstigste – kann man über Ihr Honorar verhandeln?
Zweimal nein. Wir verfolgen strikte einen Qualitätsansatz. Denn aus Erfahrung wissen wir: Der vermeintlich günstige Verwalter, der alles schleifen lässt, weil sein Honorar nicht mehr Aufwand zulässt, ist am Ende der teuerste.