Verkauf einer Liegenschaft -Abschaffung der Dumont-Praxis

Was ändert sich mit der Abschaffung der sogenannten Dumont-Praxis beim Verkauf einer Liegenschaft auf den 1. Januar 2010?

Bisher durften Hauskäufer Renovationen in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf steuerlich nicht als Unterhalt abziehen. So wollte der Gesetzgeber die steuerliche Bevorzugung von Käufern renovationsbedürftiger Liegenschaften verhindern.

Diese Regelung betraf viele Käufer von bestehenden Immobilien. Denn die meisten Käufer passen ein Haus kurz nach dem Erwerb baulich an ihre Vorstellungen an. Diese Kosten konnten bisher erst beim Verkauf der Liegenschaft geltend gemacht werden und auch das nur innerhalb der ersten 20 Jahre. Wurde ein Haus später als 20 Jahre nach dem Erwerb wieder verkauft, so waren keine steuerlichen Abzüge mehr möglich.

Mit der Abschaffung dieser Dumont-Praxis dürfen nun sämtliche Renovationen vom ersten Tag nach dem Verkauf einer Liegenschaft an als Unterhalt abgezogen werden.

Damit erhöht sich die Attraktivität bestehender Häuser mit Renovationsbedarf aus steuerlicher Sicht massiv. Denn neben dem tieferen Kaufpreis – der Preis berücksichtigt ja den aufgestauten Unterhalt bereits – erhält der Käufer nun durch die Steuereinsparungen zusätzlich eine Art Rabatt auf die Renovationskosten. Je nach individueller Progressionsstufe beläuft sich dieser auf bis zu 40%.

Weiterhin erst bei einem Verkauf einer Liegenschaft abzugsfähig sind hingegen die wertvermehrenden Investitionen. Hierbei handelt es sich um einen Ersatz von bestehendem in deutlich höherer Qualität. Oder um komplette neue Gebäudeteile. Beispiele sind der Ersatz eines Laminatbodens durch einen Natursteinboden. Und der Anbau eines Wintergartens.

Wer wir sind

Heller & Partner ist als Immobilienmakler im Grossraum Zürich tätig und hat den Anspruch, sich durch herausragende Fachkompetenz und Integrität gegenüber herkömmlichen Maklern zu profilieren.

Neben dem Verkauf von Immobilien als Makler führen wir sehr viele Immobilienbewertungen durch. Auf unsere Verkehrswertschätzungen vertrauen diverse Banken, Firmen, Versicherungen, die öffentliche Hand (Bund und Kanton) und die Bezirksgerichte und Betreibungsämter des Kantons Zürich.  

Als drittes Geschäftsfeld verwalten wir Liegenschaften wie Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum im Auftrag von unseren Kunden.