Haus schätzen lassen: Das müssen Sie wissen
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung schätzen lassen. Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wissen sollten.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten nötig? Wann reicht eine kostenlose Immobilienbewertung?
Wer sein Haus schätzen lassen möchte, sollte den Unterschied zwischen einem kostenpflichtigen Verkehrswertgutachten und einer kostenlosen Immobilienbewertung kennen. Ein Verkehrswertgutachten wird von einem speziell ausgebildeten Immobiliengutachter erstellt und enthält eine detaillierte und nachvollziehbare Berechnung des Immobilienwerts. Diese Form der Hausbewertung wird häufig von Gerichten, aber auch bei Banken bei besonders komplexen Immobilien oder hohen Immobilienwerten verwendet. Denn die Verkehrswertgutachten liefern klar die präzisesten Bewertungen von Immobilien.
Im Gegensatz dazu dienen kostenlose Bewertungen häufig als Akquisitionsmittel von Immobilienmaklern, um in Kontakt mit potenziellen Verkäufern zu kommen. Solche Bewertungen sind oft zu optimistisch, um den Eigentümer zum Verkauf zu motivieren. Wer nur grob wissen möchte, wie viel das Einfamilienhaus wert ist, und keine detaillierte Analyse benötigt, kann diese Option in Betracht ziehen. Allerdings sollte man sich auf – teilweise sehr aufdringliche – Kontaktaufnahmen von Maklern einstellen.
Warum lohnt es sich, ein Haus von einem Fachmann bewerten zu lassen?
Wenn es um den tatsächlichen Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht oder beispielsweise bei einer Scheidung, empfiehlt es sich, einen ausgewiesenen und objektiven Fachmann zu Rate zu ziehen, um das Haus bewerten zu lassen. Ein professionelles Gutachten bietet eine fundierte Grundlage, auf der wichtige Entscheidungen getroffen werden können.
Wer kann ein Verkehrswertgutachten erstellen?
Spezialisierte Immobilienfirmen wie Heller & Partner GmbH bieten sowohl den Verkauf als auch die Bewertung von Häusern an. Sie erstellen qualifizierte Gutachten nach den Swiss Valuation Standards, den Standesregeln für Immobilienbewerter.
Achten Sie darauf, dass nicht alle Angebote seriös sind. Manche Makler nutzen hedonische Computer-Schätzungen, die keinen professionellen Bewertungsstandards entsprechen. Wenn Sie Ihr Haus schätzen lassen möchten, sollten Sie immer einen Fachmann beauftragen, der über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügt.
Wie läuft die Bewertung eines Hauses ab?
Eine seriöse Hausbewertung beginnt immer mit einer gründlichen Besichtigung der Immobilie. Nur vor Ort kann sich der Gutachter ein Bild von Lage, Zustand und Ausbaustandard machen. Ergänzend werden vom Gutachter relevante Unterlagen zur Immobilie angefordert.
Nach der Besichtigung entscheidet der Gutachter, welche Bewertungsmethode angewendet wird. Bei einem Einfamilienhaus kommen häufig der Realwert oder der Ertragswert zum Einsatz. In manchen Fällen können aber auch Methoden wie die Residualwertmethode, der Barwert oder die Discounted Cash Flow Methode sinnvoll sein.
Was beinhaltet ein Wertgutachten für ein Einfamilienhaus?
Ein vollständiges Gutachten zur Bewertung eines Einfamilienhauses umfasst üblicherweise:
– Titelseite
– Fotoseiten der Immobilie
– Beurteilung der Lage, Marktsituation und des Gebäudezustandes
– Berechnung des Realwerts
– Berechnung des Ertragswerts
– Zusammenfassung der Ergebnisse
– Bewertung der Lageklasse
– Luftaufnahmen des Standorts
Was kostet eine Bewertung meines Einfamilienhauses?
Ein vollwertiges Gutachten über den Wert eines Einfamilienhauses durch eine Fachperson ist aufwändig und daher auch nicht billig. Sie müssen mit Kosten von Fr. 1’800 – 2’300 rechnen.
Sie benötigen eine Bewertung Ihrer Immobilie?
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Bewertung Ihres Hauses benötigen, stehen Ihnen die Immobilienbewerter von Heller & Partner GmbH gerne zur Verfügung.
Auf unsere Immobilienbewertungen vertrauen übrigens unter anderem auch Banken wie die ZKB, Credit Suisse, Bank CIC, die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft sowie Bezirksgerichte, das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich, das kantonale Steueramt, diverse Betreibungsämter, die kantonale Baudirektion und die Schweizerische Eidgenossenschaft.