Underi Schluche 5, 8197 Rafz

2’582 m2 Wohnbauland mit Aussicht

3.150.000 CHF

Zahlen und Daten

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Grundstücksfläche: 2’582 m2

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Anzahl Geschosse: 2

Einfamilienhaus

Merkmale

Ausnützungsziffer: 30%

Panoramasicht

Nordseitig grenzt die Landwirtschaftszone an (Rebhang)

Ruhige Lage

An der ruhigen Underi Schluche 5 in Rafz bietet sich Ihnen die Gelegenheit, ein 2’582 m² grosses Grundstück in einer ruhigen, familienfreundlichen Wohnzone (W1, Ausnützungsziffer 30 %) zu erwerben. Die Parzelle liegt im Gebiet Müliacker am Rand des Siedlungsgebiets in leichter Hanglage; nördlich grenzt die Landwirtschaftszone mit Rebstöcken an. Die umliegenden Quartierstrassen sind verkehrsberuhigt.

 

Das Objekt im Überblick

  • Adresse: Underi Schluche 5, 8197 Rafz (Kat.-Nr. 6866)
  • Grundstücksfläche: 2’582 m²
  • Bauzone: W1 (1-geschossige Wohnzone, Ausnützungsziffer 30 %)
  • Verkaufspreis: CHF 3’150’000.–
  • Übernahme: Ab sofort oder nach Vereinbarung

 

Highlights & Lage

  • Top-Lage: Ruhige Wohnlage am Siedlungsrand, angrenzend an die Landwirtschaftszone mit Rebbergen.
  • Grosszügige Parzelle: 2’582 m² mit Gartenanlage und Baumbestand, leichte Hanglage – eine einfache Zufahrt zu einer künftigen Tiefgarage ist möglich.
  • Gut ausgebaute Infrastruktur: Kindergarten, Primar- und Sekundarschule sowie der Volg mit Postfiliale liegen im Dorf und sind zu Fuss erreichbar. Coop und Volg in Hüntwangen sowie Migros in Eglisau liegen rund vier Kilometer entfernt.
  • Beste Anbindung: Vom Bahnhof Rafz fährt die S9 halbstündlich ohne Umsteigen nach Zürich HB. Per Auto sind Eglisau und der Anschluss an die A4 Richtung Zürich bzw. Schaffhausen in wenigen Minuten erreichbar.
  • Freizeit: Felder, Rebberge und Wälder liegen direkt vor der Haustür; der Rhein bei Eglisau und Rüdlingen mit Badeplätzen und Uferwegen sowie der Rheinfall sind wenige Fahrminuten entfernt.

 

Entwicklungspotenzial

Das aktuelle Wohnhaus aus dem Jahr 1965 (Volumen 1’846 m³ gem. GVZ) müsste bei einem Neubau zurückgebaut werden. Die baurechtlichen Rahmenbedingungen für einen Ersatzneubau (BZO Rafz, in Kraft seit 23. September 2023):

  • Ausnützungsziffer: 30 % (1 Vollgeschoss zzgl. anrechenbares Dach- bzw. Attikageschoss und Untergeschoss)
  • Kleiner Grundabstand min. 4.00 m, grosser Grundabstand min. 6.00 m
  • Fassadenhöhe: max. 5.50 m; Gesamthöhe max. 10.50 m (Schrägdach) bzw. max. 8.50 m (Attika/Flachdach); Gebäudelänge max. 25.00 m